Sobald Sie als Beratungslehrkraft alle fünf Module A–E der Grundausbildung Suchtprävention (GASP) absolviert haben, können Sie das GASP-Gesamtzertifikat beantragen.
Das Zertifikat wird im Namen des Bildungsministeriums und des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) als Anbieter der Grundausbildung ausgestellt und unterschrieben.